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Produkt: Hochwasserschaden Flutgebiet

Grundpauschale für einen mündlichen Beratungstermin mit einem Sachverständigen nach einem Hochwasserschaden zur Beratung vor Ort an Ihrem Objekt. Die Länge des Termins vor Ort beträgt maximal 2 Stunden. Ansonsten erfolgt eine Nachberechnung von Zeithonorar je angebrochener halben Stunde (55 € pro angefangene halbe Stunde). Im Preis enthalten ist der Einsatz der üblichen Messwerkzeuge, soweit nicht mit einem besonderen Kostenansatz genannt sowie 2 Stunden Zeitansatz für die Vor- und Nachbereitung des Termins wie Archivieren der Bilder, Aktennotizen für unsere Unterlagen und Erstellung einer schriftlichen Stellungnahme, die Fakturierung des Auftrags sowie Auslagen für Telekommunikation sowie 2 Stunden Assistenztätigkeiten. Mehr- oder Minderstunden Sachverständiger werden als Mehr- oder Minderkosten mit einem Stundensatz von 151,80 € brutto (entspricht 110,00 € netto) abgerechnet. Mehr- oder Minderstunden Assistenztätigkeiten werden als Mehr- oder Minderkosten mit einem Stundensatz von 65,45 € brutto (entspricht 55,00 € netto) abgerechnet. Hinweis: Es werden Fehler an der Bausubstanz nur so weit aufgezeigt, wie dies im Rahmen des Auftrages und des zeitlichen Ansatzes möglich ist. Es besteht ins besonders keine Haftung für: - verdeckte bautechnische Fehler - Kontaminationen - Baulasten, auch wenn diese aktenkundig sind Für den Fall, dass unserseits Hinweise oder Vorschläge erfolgen, so sind diese vor Umsetzung durch einen Fachplaner/Architekten zu verifizieren. Bei einer ungeprüften Umsetzung haften wir nicht. Ggf. sind behördliche Auflagen zu beachten. Die Haftung ist, unabhängig von Ursache, Verschulden oder Art generell auf € 500.000,00 begrenzt. 1.044,00 €
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