Roland Genzen
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Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
begrüße ich Sie auf meiner Seite als Sachverständiger in Besitz und Umgebung. Ich arbeite als Bausachverständiger nicht nur für Gerichte sondern auch für Privatkunden. Als Baugutachter beim Hauskauf, als Ihre persönliche Unterstützung beim Neubau oder als Experte bei Schimmelpilzen in Wohnungen und Häusern. Gern bin ich als Bausachverständiger auch für Sie tätig.
Hier möchte ich Ihnen darstellen, wie ein Bausachverständiger auch Sie unterstützen kann.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, ausgebildeter Versicherungsfachmann, staatlich geprüfter Bautechniker, Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten nach Nr.2.7 der TRGS 519, Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln, Erstellung von Versicherungsgutachten
Eine Hauskauf-Beratung Hilfe ist keine Wertermittlung, wie sie beispielsweise für Banken erstellt werden. Bei der Hauskauf-Beratung in Besitz achten wir schwerpunktmäßig auf technische Aspekte des Hauses, welches Sie kaufen wollen.
Gemeinsam mit Ihnen und in der Regel dem Verkäufer begehen wir die komplette Immobilie, vom Keller bis zum Dachstuhl. Wir achten dabei auf sichtbare Problemstellungen des Gebäudes. Das kann beispielsweise Feuchtigkeit/Schimmel sein oder aber auch sichtbare Schädlingsbefall im Dachstuhl.*
Durch unsere jahrelange Erfahrung in Besitz kennen wir in der Regel die Stellen, die wir genauer zu betrachten haben.
Im Anschluss setzen wir uns mit Ihnen zusammen und gehen nochmals die Auffälligkeiten der Immobilie durch.
Wir geben Ihnen dann eine erste Einschätzung, wie gravierend die Mängel sind und, falls möglich, eine grobe Schätzung der zu erwartenden Kosten. Dies dient Ihnen als Grundlage eine Entscheidung über den Kauf der Immobilie in Besitz zu treffen und ob der Kaufpreis realistisch ist.
Bei der Baubegleitung in Besitz steht Ihnen der Sachverständige unterstützend zur Seite, wenn Sie ein neues Haus errichten.
Die Begleitung beginnt in der Regel bereits vor dem ersten Spatenstich. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt geht der Sachverständige mit Ihnen die Bau-Unterlagen durch. Bei den Terminen, die wir individuell abstimmen, geht der Sachverständige dann gemeinsam mit Ihnen durch den Neubau und achtet mit seiner Erfahrung auf mögliche Problemstellungen.*
Mögliche Fragen, fehlende Unterlagen oder aufgedeckte Probleme werden in unserer hauseigenen Software online dokumentiert und so lange als offener Punkt geführt, bis wir eine Erledigungsbestätigung haben bzw. uns selbst vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen konnten.
Ziel ist, dass wir gemeinsam mit Ihnen und dem Bauunternehmen zur Hausübergabe, die wir auf Wunsch auch begleiten, keine bzw. nur sehr wenige offene Punkte mehr haben.
Ein Riss im Mauerwerk kann die verschiedensten Ursachen haben. Es kommt immer darauf an, mit geschultem Auge eines Sachverständigen den Riss, zu bewerten. So ist es beispielsweise entscheidend, in welche Richtung und in welche Position der Riss verläuft. Auch ist es wichtig, ob der Riss noch in Bewegung ist. Mittels Riss Monitoring können wir hier eine Aussage treffen und bei Bedarf mit einem Statiker unterstützen.
Die Bewertung von Versicherungsschäden in Besitz gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Wir arbeiten hier sowohl für die führenden Versicherungsgesellschaften als auch für Privatkunden. Unsere Einschätzungen sind immer technisch und sachlich neutral, denn unsere Aufgabe ist die Bewertung des Umfangs des Schadens, ohne Bevorteilung der einen oder der anderen Seite.
Feuchtigkeit kann sowohl von außen in ein Gebäude eindringen als auch im Gebäude, beispielsweise durch Undichtigkeiten, entstehen. Auch das Bewohnen der Immobilie kann hier Einfluss haben.
Mittels modernster Messtechnik und vielen Jahren Erfahrung unterstützt sie hier der Sachverständige bei der Ursachenfindung der Feuchtigkeitsprobleme.
Das Wachstum von Schimmelpilzen ist in der Regel nur ein Indikator, dass im/am Gebäude ein Problem besteht.
Die Ursache zu finden ist die Aufgabe eines Bausachverständigen in Besitz.
Diese kann sehr vielfältig sein. Grundsätzlich benötigt ein Schimmelpilz zum Wachstum, je nach Gattung, eine gewisse Feuchtigkeit. Die Quelle dieser Feuchtigkeit kann hierbei vielfältig sein. Hier können beispielsweise eindringende Feuchtigkeit von außen (fehlerhafte Abdichtung), Feuchtigkeit von innen (Wasserschaden) als auch Wärmebrücken eine Rolle spielen. Auch der Nutzer hat oft einen Einfluss (Lüftungsverhalten). In vielen Fällen liegen auch Kombinationen aus all diesen Punkten vor. Ein Sachverständiger kann sie hier bei der Ursachenfindung unterstützen
mit der Thermografie werden Schwachstellen in der Gebäudehülle aufgedeckt. Auch die Leckortung kann durch Wärmebilder unterstützt werden. Ihr Bausachverständiger berät Sie bei allen Fragen rund um Thermografie.
Mittels 3-D Laserscan-Technik erstellen wir für Schadenorte Aufmaße und Visualisierungen. Mit der zunehmenden Digitalisierung stellt dieses Verfahren eine herausragende Verbesserung der Visualisierung von Schäden dar. Somit verfügen alle Beteiligten am Schaden, unabhängig davon, wo sie sich befinden, über den gleichen Stand an Maßen und sehen den Zustand und den Umfang des Schadens.
Neben der Transparenz können somit erhebliche Fahrtkosten und auch persönliche Treffen (Corona) reduziert werden.
Mittels unserer Drohnen verschaffen wir uns in und um Besitz und den am Schaden beteiligten einen Überblick über den gesamten Schadenort. Beispielsweise die Ausbreitung von Bränden kann hiermit deutlich besser nachvollzogen werden. Weiterhin ist auch die Dokumentation von Unwetterschäden, wie beispielsweise nach Stürmen oder Überflutungen, optimal möglich.
* bei der Hauskaufberatung / Baubegleitung kann nur eine oberflächliche Betrachtung stattfinden, da der Eigentümer / Erbauer des Gebäudes eine zerstörende Untersuchung in der Regel nicht zulässt. Auch kann in Anbetracht des Zeiteinsatzes nicht jedes Detail festgestellt werden. Die Hauskaufberatung / Baubegleitung gibt daher keine 100 %ige Sicherheit, dass keine weiteren Mängel mehr vorhanden sind. Sie dient lediglich dazu, die im jeweils individuellen Erfahrungsschatz des Sachverständigen feststellbaren Punkte aufzudecken. Bitte beachten Sie auch hierzu unsere Haftungsbeschränkung im Auftragsfalle.
Besitz (lateinisch possessio) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum (lateinisch dominium), das die rechtliche Herrschaftsmacht meint. Mit Besitzausübung hat jemand die Sache in seiner Gewalt, wobei es auf die Rechtmäßigkeit oder die Unrechtmäßigkeit der Besitzausübung (etwa aufgrund wirksamen Mietvertrags oder aufgrund unrechtmäßiger Aneignung) nicht ankommt.
Der Begriff Besitz setzt grundsätzlich Besitzwillen voraus, wobei zwischen Eigenbesitzwille (animus rem sibi habendi) (in Deutschland beispielsweise geregelt in § 872 BGB) und Fremdbesitzwille unterschieden wird, je nachdem, ob der Besitzer die Sache „als ihm gehörend“ betrachtet oder im Rahmen eines Besitzmittlungsverhältnisses „als fremde“ Sache besitzen will.
Allgemeinsprachlich werden Besitz und Eigentum inhaltlich häufig – juristisch unzutreffend – synonym verwendet.
Quelle: Wikipedia