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Dubiose Sturmschäden erkennen: Was Versicherungen wissen müssen

Dubiose Sturmschäden erkennen – So gehen wir als Sachverständige vor

Sturmschäden gehören zu den häufigsten gemeldeten Schäden an Gebäuden. Doch nicht immer stimmt das, was auf den ersten Blick wie ein aktueller Schaden aussieht. Als Bausachverständige vom Bauschadeninstitut werden wir regelmäßig von Versicherungen, Eigentümern oder Bauunternehmen gerufen, um genau solchen Fällen auf den Grund zu gehen.

Dabei geht es nicht nur um die technische Analyse eines Schadens, sondern auch um die Frage: Handelt es sich wirklich um einen aktuellen Sturmschaden – oder liegt ein Vorgang vor, der schon viele Jahre zurückliegt?

Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen spannende Einblicke in unsere Arbeit, zeigen typische Beispiele aus der Praxis und erklären, worauf es bei der Gutachtenerstellung wirklich ankommt.

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Warum das Thema „Sturmschäden“ so heikel ist

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen in Deutschland jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe durch Sturm und Hagel. Allein 2023 wurden über 3 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen für Unwetterschäden ausgezahlt.

Dabei ist ein Großteil der gemeldeten Schäden berechtigt – doch unser Alltag zeigt: Immer wieder gibt es unklare Fälle.

  • Manche Schäden sind schon Jahre alt.

  • Andere haben gar nichts mit dem Sturm zu tun, sondern sind Folgen von Verschleiß.

  • In seltenen Fällen wird sogar versucht, Schäden bewusst als „frisch“ darzustellen, um eine Regulierung von der Versicherung zu erhalten.

Genau hier kommen wir als Sachverständige ins Spiel.

Typische Anzeichen für einen „dubiosen“ Sturmschaden

1. Verwitterung und Moosbewuchs

Ein Dachziegel, der bereits Moos und Schmutz angesetzt hat, kann unmöglich erst seit ein bis zwei Wochen beschädigt sein. Ein frischer Bruch zeichnet sich durch „scharfe“, saubere Kanten aus.

2. Alte Bruchstellen

Frische Materialbrüche weisen helle Bruchflächen auf. Dunkle, verschmutzte oder bereits erodierte Stellen deuten auf ein länger zurückliegendes Ereignis hin.

3. Eingewachsene Pflanzen oder Überdeckungen

Befinden sich junge Äste, Sträucher oder Blätter bereits über einem angeblich frisch heruntergefallenen Bauteil, ist klar: Das Ereignis muss deutlich länger her sein.

4. Unlogische Wachstumsprozesse

Im Video-Beispiel war ein gewachsener Ast im Schadensbereich zu finden – angeblich in nur „14 Tagen“ entstanden. Ein Blick auf die Jahresringe zeigte jedoch eindeutig, dass dieser mehrere Jahre alt war.

Warum Versicherungen auf Gutachter setzen müssen

Versicherungsgesellschaften stehen bei Sturmschäden oft unter Druck:

  • Schnelle Regulierung vermeidet Unzufriedenheit bei Kunden.

  • Gleichzeitig müssen unberechtigte Forderungen ausgeschlossen werden.

Hier spielen Sachverständige eine Schlüsselrolle. Durch unsere Untersuchung können wir Klarheit schaffen, ob ein Schaden:

  • wirklich sturmbedingt und aktuell ist,

  • auf Alter oder Verschleiß zurückzuführen ist,

  • oder ob es sich um einen Versuch handelt, „alte“ Schäden neu abzurechnen.

Praktische Tipps für Eigentümer

Wenn Sie selbst Sturmschäden an Ihrem Gebäude bemerken, empfehlen wir:

  1. Sofort Fotos machen – direkt nach dem Ereignis.

  2. Schaden nicht verändern, keine Dachziegel versetzen oder Müll wegräumen, bevor ein Gutachter da war.

  3. Direkt bei der Versicherung melden und vermerken, wann und wie der Schaden entdeckt wurde.

  4. Sachverständigen beauftragen, wenn der Schadenumfang unklar ist.

So vermeiden Sie spätere Diskussionen oder sogar Ablehnungen der Schadensregulierung.

Relevante Statistiken

  • Stürme „Sabine“ (2020) und „Friederike“ (2018) verursachten jeweils über 1 Milliarde Euro versicherte Schäden.

  • Etwa 15% aller gemeldeten Sturmschäden sind aus Sicht von Gutachtern kritisch zu bewerten – da sie nicht eindeutig sturmbedingt nachweisbar sind.

  • Laut GDV entfallen rund 20% der gesamten Wohngebäudeversicherungsleistungen auf Sturm- und Hagelschäden.

Quelle: GDV, Statista

Häufige Fragen (FAQ)

1. Wer bezahlt den Gutachter bei einem Sturmschaden?

In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn diese den Gutachter selbst beauftragt.

2. Kann ein alter Schaden nach Jahren noch reguliert werden?

Nein, grundsätzlich muss ein Schaden zeitnah gemeldet werden. Alte Schäden sind von der Regulierung ausgeschlossen.

3. Wie unterscheiden Gutachter frische von alten Schäden?

Anhand von Materialstrukturen, Bewuchs, Verschmutzung, Bruchflächen und manchmal sogar mikroskopischen Analysen.

Fazit: Ohne Gutachter geht es nicht

Dubiose Sturmschäden sind keine Seltenheit – und sie können Versicherungen wie Betroffenen teuer zu stehen kommen. Unsere Arbeit zeigt: Nur durch eine sachverständige Untersuchung lassen sich berechtigte von unberechtigten Schadensmeldungen unterscheiden.

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Visitenkarte Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Michael Masson-Wawer