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Abdichtung der Armatur im Bad

Schadenort: Bad > Dusche > Armatur

Schadenbild: Eindringendes Wasser hinter der Armatur

Schadenursache: fehlerhafte Baustellenkoordination und fehlende Bedenkenanmeldung gemäß § 4d, Nr.: 4 VOB/B

Es beginnt mit dem Baustopfen. Das ist jenes meist aus Kunststoff hergestellte Teil, welches nach der Wasser-Rohinstallation durch HLS (HeizungLüftungSanitär) Handwerker dort verbaut wird, wo später die Armaturen (Dusche, Badewanne, Küche) verbaut werden. Er dient dazu, die Leitungen provisorisch zu verschließen, um eine Druckprobe der Leitungen durchzuführen und diese gegen eindringenden Bau-Schmutz zu schützen.

Jetzt wird der Fliesenleger beauftragt und kommt voller Tatendrang auf die Baustelle. Die Baustopfen sind natürlich noch verbaut, und diese sind natürlich viel zu „tief“ in der Wand verbaut. Sie verschwinden also halb in der Wand und nur die vordere Hälfte ragt hinaus.
Voller Tatendrang bindet der Fliesenleger nun die Baustopfen „fachgerecht“ in die Abdichtungsebene ein, indem er die Dichtmanschette der Abdichtung über den Baustopfen stülpt. Wenn keine Manschette zur Hand ist, wird auch gerne die Flüssigdichtung hierzu verwendet.

Eine Bedenkenanmeldung gemäß § 4, Nr.: 4 VOB/B wird nicht gestellt. Was bereits jetzt jedem bekannt sein dürfte: Die Hanhnverlängerung fehlt. Nun kommt der Installateur wieder. Die Fliesen sind schon verlegt und die Abdichtung ist nicht mehr gut einsehbar. Er dreht den Baustopfen heraus, denkt sich nichts dabei, dass es dabei knackt und etwas schwer geht, weil er soeben die Abdichtung auseinanderreißt. Auch er meldet natürlich keine Bedenken an und dreht die Hahnverlängerung nun einfach ein. Natürlich ist diese dann nicht in die Dichtebene eingebunden.

Eventuell schmiert er noch etwas Silikon herum und montiert dann die Armatur. Dieses Silikon erfüllt in der Regel in den ersten Jahren seinen Zweck. Jedoch ist die Armatur der Gegenstand im privaten Haushalt, der die schärfsten Reinigungsmittel zu ertragen hat. Die Armatur soll ja immer glänzen. Und diese Reinigungsmittel sammeln sich hinter der Rosette der Armatur, genau da, wo die Silikonfuge ihren Zweck erfüllen soll. Und zerstören diese über die Jahre.

Die Sachverständigen vom Bauschadeninstitut werden dann oft hinzugezogen, weil sich die Fliesen im Bereich der Dusche lösen. Der Schaden ist dann meist groß, weil hinter den Fliesen die Wand, oft Gipskarton, schon in großen Bereichen zerstört ist. Die Ursache ist mit erfahrenem Blick schnell gefunden, doch alle beteiligten Handwerker weisen die Schuld von sich. Der Fliesenleger, der die Abdichtung erstellt hat, verweist auf den HLS-Monteur, der die Hahnverlängerung nicht montiert hat. Der HLS-Monteur verweist wiederum auf den Fliesenleger, der die Abdichtung an „seinen“ Baustopfen angebracht hat. Und zu guter Letzt verweisen beide auf den Bauleiter oder den Architekten, der diesen Punkt im zeitlichen Ablauf nicht bedacht hat. Im Kern trifft es jedoch zumeist den Fliesenleger (Abdichter), der einfach keine Bedenken gemeldet hat.

Fazit: sowohl der Fliesenleger hätte bei der fehlenden Hahnverlängerung als auch der HLS-Monteur hätte bei falsch angebrachter Abdichtungsebene (hat er gemerkt beim Ausdrehen des Stopfens) Bedenken gemäß § 4, Nr.: 4 VOB/B anmelden müssen. Ein vermeidbarer Fehler, der später gravierende Schäden am Gebäude verursacht.

Kurioses - Luftdichtung mal anders...

Fehler, die die Welt nicht braucht.

Dinge dem Arbeitsalltag eines Bausachverständigen, wo er nicht weiß, ob er lachen oder weinen soll.

Der Handwerker hat sich redlich bemüht, die Luftdichtigkeit der Kabeldurchführung herzustellen. Alles, was die Biochemie zu bieten hat war anzutreffen. Und gespart hat es auch nichts. Geholfen hat es nichts.