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Berichte zum Thema Energie Sparen, Bauen und Bauschäden


Hauskaufberatung

Leistungen
Grundpauschale für eine Hauskaufberatung oder Wohnungskaufberatung. Die Hauskaufberatung für ein Einfamilienhaus bis 200 m² Wohnfläche oder eine Eigentumswohnung erfolgt als rein mündliche Beratung. Im Preis sind enthalten: Nach Durchsicht des Exposés und der Bodenrichtwertkarte mache ich mir bei der Vorbereitung schon mal ein Bild, was das Haus Wert sein könnte, wenn keine gravierenden Schäden zu finden sind. Den Bodenrichtwertauszug bringe ich mit. Wir sprechen vor dem Termin noch an (telefonisch), welches Ihre Schwerpunkte sind und was Sie evtl. umbauen oder modernisieren möchten. Wir gehen gemeinsam durch das Haus oder die Wohnung. Hierbei zeige ich Ihnen auch mal Ergebnisse von Feuchtemessungen oder bringe bei niederen Temperaturen die Thermographie-Kamera mit. Nach dem Termin besprechen wir abseits vom Makler oder Verkäufer folgende Punkte: - Umbaupläne und deren ungefähren Kosten - Kosten der geplanten Modernisierungen - Kosten evtl. zusätzlich nötiger energetischer Modernisierungen, um Schimmelpilze zu vermeiden. Wir sprechen über das Feuchte- und Schimmelpilzrisiko, weiterhin den kaufmännischen Sachwert der Immobilie sowie den angemessenen Preis unter Berücksichtigung von Lage und technischen Gegebenheiten. Ich gebe eine Kaufempfehlung oder nicht. 0,00€
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Bauschadenbesichtigung

Leistungen
Grundpauschale für einen mündlichen Beratungstermin mit einem Sachverständigen bei einer Bauschadenbesichtigung zur Beratung vor Ort an Ihrem Objekt ohne Öffnen von Bauteilen incl. zerstörungsfreier Messungen. Die Länge des Termins vor Ort beträgt maximal 1,5 Stunden. Im Preis enthalten ist der Einsatz der üblichen Messwerkzeuge, soweit nicht mit einem besonderen Kostenansatz genannt sowie Vor- und Nachbereitung des Termins wie Archivieren der Bilder, Aktennotizen für unsere Unterlagen die Fakturierung des Auftrags Hinweis: Es werden Fehler an der Bausubstanz nur so weit aufgezeigt, wie dies im Rahmen des Auftrages und des zeitlichen Ansatzes möglich ist. Es besteht insbesondere keine Haftung für: - verdeckte bautechnische Fehler - Kontaminationen - Baulasten, auch wenn diese aktenkundig sind Für den Fall, dass unserseits Hinweise oder Vorschläge erfolgen, so sind diese vor Umsetzung durch einen Fachplaner/Architekten zu verifizieren. Bei einer ungeprüften Umsetzung haften wir nicht. Ggf. sind behördliche Auflagen zu beachten. Die Haftung ist, unabhängig von Ursache, Verschulden oder Art generell auf € 500.000,00 begrenzt. 0,00€
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Baubegleitung

Leistungen
Eine Baubegleitung dient der Unterstützung des Auftraggebers. Die Entscheidung der weiteren Würdigung und Bearbeitung der durch den Sachverständigen oder dessen Erfüllungsgehilfen festgestellten Umstände obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Die Baubegleitung ist keine Bauleitung und auch keine rechtliche Beratung. Wenn der Auftraggeber unsicher ist, welche Konsequenzen aus Feststellungen erfolgen sollte, so sollte sich dieser grundsätzlich rechtlichen Rat einholen. Aus Feststellungen oder Hinweisen oder aus nicht erkannten Fehlern oder sonstigen Umständen können keine Schadenersatzansprüche gegen den Sachverständigen hergeleitet werden. Es werden Fehler an der Bausubstanz oder an einzelnen Arbeitsschritten nur so weit aufgezeigt, wie dies im Rahmen des Auftrages und des zeitlichen Ansatzes möglich ist. Es besteht insbesondere keine Haftung für: - verdeckte bautechnische Fehler - Kontamination - Baulasten, auch wenn diese aktenkundig sind. Für die Arbeitssicherheit ist generell der im Bauvertrag geregelte Verantwortliche zuständig. Der Sachverständige haftet nicht für aufgrund von Verstößen folgenden Personen- oder Sachschäden. Die Haftung ist, unabhängig von Ursache, Verschulden oder Art generell auf € 500.000,00 begrenzt. Grundpauschale für eine Baubegleitung: Die Baubegleitung erstreckt sich über mehrere Termine mit unterschiedlichen Schwerpunkten, daher habe ich für die Termine etwas unterschiedliche Preise. Sofern Sie das ganze Programm von A-Z buchen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich kostenfrei auch telefonisch zwischendurch beraten zu lassen während der gesamten Bauzeit, maximal aber 10 Monate. Diese Termine umfasst die Baubegleitung standardmäßig: Ersttermin für die Besichtigung des Baugrundstücks und Erfassung aller Bauunterlagen. Bei diesem Termin besprechen wir auch, welche Probleme aus dem Bauvertrag und der Baubeschreibung im Hinblick auf das Grundstück entstehen könnten, 4 Termine Routinebesichtigungen während der Bauphase nach Absprache und Erfordernis welche sich aus den Bauunterlagen ergibt. Bei diesen Terminen werden Schwierigkeiten des Bauverlaufs aufgegriffen und mit dem Bauträger oder Architekten Verhandlungen über die Abstellung von kleineren Störungen durchgeführt, 1 Termin zur Unterstützung vor der Bauabnahme anlässlich der Schlüsselfertigübergabe. 0,00€
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