Eine Baubegleitung dient der Unterstützung des Auftraggebers. Die Entscheidung der weiteren Würdigung und Bearbeitung der durch den Sachverständigen oder dessen Erfüllungsgehilfen festgestellten Umstände obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Die Baubegleitung ist keine Bauleitung und auch keine rechtliche Beratung. Wenn der Auftraggeber unsicher ist, welche Konsequenzen aus Feststellungen erfolgen sollte, so sollte sich dieser grundsätzlich rechtlichen Rat einholen. Aus Feststellungen oder Hinweisen oder aus nicht erkannten Fehlern oder sonstigen Umständen können keine Schadenersatzansprüche gegen den Sachverständigen hergeleitet werden. Es werden Fehler an der Bausubstanz oder an einzelnen Arbeitsschritten nur so weit aufgezeigt, wie dies im Rahmen des Auftrages und des zeitlichen Ansatzes möglich ist. Es besteht insbesondere keine Haftung für: - verdeckte bautechnische Fehler - Kontamination - Baulasten, auch wenn diese aktenkundig sind Für die Arbeitssicherheit ist generell der im Bauvertrag geregelte Verantwortliche zuständig. Der Sachverständige haftet nicht für aufgrund von Verstößen folgenden Personen- oder Sachschäden. Die Haftung ist, unabhängig von Ursache, Verschulden oder Art generell auf € 500.000,00 begrenzt. Grundpauschale für eine Baubegleitung: Die Baubegleitung erstreckt sich über mehrere Termine mit unterschiedlichen Schwerpunkten, daher habe ich für die Termine etwas unterschiedliche Preise. Sofern Sie das ganze Programm von A-Z buchen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich kostenfrei auch telefonisch zwischendurch beraten zu lassen während der gesamten Bauzeit, maximal aber 10 Monate. Diese Termine umfasst die Baubegleitung standardmäßig: 1 Termin Ersttermin für die Besichtigung des Baugrundstücks und Erfassung aller Bauunterlagen. Bei diesem Termin besprechen wir auch, welche Probleme aus dem Bauvertrag und der Baubeschreibung im Hinblick auf das Grundstück entstehen könnten (670,80 € brutto, das entspricht 563,70 € netto) 4 Termine Routinebesichtigungen während der Bauphase nach Absprache und Erfordernis welche sich aus den Bauunterlagen ergibt. Bei diesen Terminen werden Schwierigkeiten des Bauverlaufs aufgegriffen und mit dem Bauträger oder Architekten Verhandlungen über die Abstellung von kleineren Störungen durchgeführt (2.248,00 € brutto, das entspricht 1.889,08 € netto) 1 Termin Unterstützung vor der Bauabnahme anlässlich der Schlüsselfertigübergabe. (737,00 € brutto, das entspricht 619,33 € netto) Gesamtkosten einer standardisierten baubegleitenden Qualitätssicherung. Die Termine sind als Einzeltermine abzurechnen und zu bezahlen. Summe brutto 3.655,80 € , das entspricht 3.072,11 € netto Mehr- oder Minderstunden Assistenztätigkeiten werden als Mehr- oder Minderkosten mit einem Stundensatz von 65,45 € brutto (entspricht 55,00 € netto) abgerechnet. Eine Baubegleitung dient der Unterstützung des Auftraggebers. Die Entscheidung der weiteren Würdigung und Bearbeitung der durch den Sachverständigen oder dessen Erfüllungsgehilfen festgestellten Umstände obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Die Baubegleitung ist keine Bauleitung und auch keine rechtliche Beratung. Wenn der Auftraggeber unsicher ist, welche Konsequenzen aus Feststellungen erfolgen sollte, so sollte sich dieser grundsätzlich rechtlichen Rat einholen. Aus Feststellungen oder Hinweisen oder aus nicht erkannten Fehlern oder sonstigen Umständen können keine Schadenersatzansprüche gegen den Sachverständigen hergeleitet werden. Es werden Fehler an der Bausubstanz oder an einzelnen Arbeitsschritten nur so weit aufgezeigt, wie dies im Rahmen des Auftrages und des zeitlichen Ansatzes möglich ist. Es besteht insbesondere keine Haftung für: - verdeckte bautechnische Fehler - Kontamination - Baulasten, auch wenn diese aktenkundig sind Für die Arbeitssicherheit ist generell der im Bauvertrag geregelte Verantwortliche zuständig. Der Sachverständige haftet nicht für aufgrund von Verstößen folgenden Personen- oder Sachschäden. Die Haftung ist, unabhängig von Ursache, Verschulden oder Art generell auf € 500.000,00 begrenzt. Grundpauschale für eine Baubegleitung: Die Baubegleitung erstreckt sich über mehrere Termine mit unterschiedlichen Schwerpunkten, daher habe ich für die Termine etwas unterschiedliche Preise. Sofern Sie das ganze Programm von A-Z buchen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich kostenfrei auch telefonisch zwischendurch beraten zu lassen während der gesamten Bauzeit, maximal aber 10 Monate. Diese Termine umfasst die Baubegleitung standardmäßig: 1 Termin Ersttermin für die Besichtigung des Baugrundstücks und Erfassung aller Bauunterlagen. Bei diesem Termin besprechen wir auch, welche Probleme aus dem Bauvertrag und der Baubeschreibung im Hinblick auf das Grundstück entstehen könnten (670,80 € brutto, das entspricht 563,70 € netto) 4 Termine Routinebesichtigungen während der Bauphase nach Absprache und Erfordernis welche sich aus den Bauunterlagen ergibt. Bei diesen Terminen werden Schwierigkeiten des Bauverlaufs aufgegriffen und mit dem Bauträger oder Architekten Verhandlungen über die Abstellung von kleineren Störungen durchgeführt (2.248,00 € brutto, das entspricht 1.889,08 € netto) 1 Termin Unterstützung bei der Bauabnahme anlässlich der Schlüsselfertigübergabe. (737,00 € brutto, das entspricht 619,33 € netto) Gesamtkosten einer standardisierten baubegleitenden Qualitätssicherung. Die Termine sind als Einzeltermine abzurechnen und zu bezahlen. Summe brutto 3.655,80 € , das entspricht 3.072,11 € netto Mehr- oder Minderstunden Assistenztätigkeiten werden als Mehr- oder Minderkosten mit einem Stundensatz von 65,45 € brutto (entspricht 55,00 € netto) abgerechnet. |
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