Sturmschäden am Haus: Sofortmaßnahmen & Versicherungstipps

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Sturmschäden am Haus: Was jetzt wichtig ist

Einleitung – Wenn der Sturm zuschlägt

Plötzlich heulen die Windböen, Ziegel krachen vom Dach, ein Ast schlägt auf die Garage: Sturmschäden treffen Haus- und Immobilienbesitzer in Deutschland jedes Jahr millionenfach. Doch wenn es passiert: Was ist richtig? Welche Pflichten habe ich? Und welche Fehler können den Versicherungsschutz kosten?

Beim Bauschadeninstitut begleiten wir als Sachverständige und Gutachter regelmäßig Versicherungen und private Eigentümer bei der Abwicklung von Sturmschäden. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie nach einem Sturm richtig handeln, welche Details oft übersehen werden – und wie Sie sich auf die nächste Schadenssituation am besten vorbereiten.

Sturmschäden in Zahlen – eine unterschätzte Bedrohung

Stürme gehören jedes Jahr zu den teuersten Naturgefahren in Deutschland. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt:

  • Sturm und Hagel verursachten 2023 Schäden von über 3,5 Milliarden Euro an Wohngebäuden.

  • Allein das Sturm-Tief „Friederike“ verursachte 2018 Schäden von über 1 Milliarde Euro.

  • Im Durchschnitt regulieren Versicherer in Deutschland über 700.000 Sturmschäden pro Jahr.

Damit liegt Sturm (gemeinsam mit Hochwasser) an der Spitze der wetterbedingten Risiken für Immobilienbesitzer.

Welche Schäden gelten als Sturmschäden?

Ein Sturmschaden ist definiert als ein Schaden, der durch Wind mit mindestens Windstärke 8 (ab ca. 62 km/h) verursacht wurde.

Typische Sturmschäden sind:

  • Abgedeckte Dächer oder beschädigte Dachziegel

  • Eingestürzte oder angehobene Carports und Nebengebäude

  • Umgestürzte Bäume, die auf Zäune oder Häuser fallen

  • Gelöste Fassadenteile oder zerstörte Schornsteine

  • Fenster- oder Rollladenschäden durch Winddruck

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Nicht versichert sind dagegen:

  • Windgetriebener Regen ohne bauliche Beschädigung (wenn Wasser nur durch Spalten oder Anschlüsse eindringt)

  • Schäden durch Vernachlässigung von Wartung (z. B. morsche Dachlatten, nicht gesicherte Bauteile)

  • Schäden durch Eigenverschulden, etwa nicht entfernte lose Gegenstände im Garten

👉 Wichtig: Nur wenn der Sturm ein Bauteil tatsächlich beschädigt, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung.

Sofortmaßnahmen nach einem Sturmschaden

1. Verträge prüfen

  • Ist in der Police Wohngebäudeversicherung Nidrigbau voll enthalten?

  • Sind Nebengebäude (Garage, Gartenhaus, Carport) mitversichert?

  • Wurden eventuelle Klauseln zu „häufiger Wartung und Inspektion“ berücksichtigt?

Hier liegt eine Hauptfalle: Viele Verträge decken Nebengebäude nicht automatisch ab.

2. Schaden sofort melden

    • Kontakt zur Versicherung aufnehmen, telefonisch & schriftlich.

    • Schaden mit Fotos und Videos dokumentieren.

    • Keine eigenmächtigen Reparaturen durchführen, bevor die Versicherung informiert wurde.

3. Schadenminderungspflicht beachten

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern.

  • Notabdeckung (z. B. mit Folie oder Plane) vor Regen.

  • Entfernung von Gefahrenquellen (z. B. abgestürzte Ziegel beiseitelegen).

Wie läuft eine Regulierung ab?

Schritt 1: Gutachter oder Schadenregulierer

Der Versicherer beauftragt meist einen Schadenregulierer oder unabhängigen Gutachter – häufig auch uns als Sachverständige vom Bauschadeninstitut. Dabei prüfen wir:

  • Wurde wirklich Windstärke 8 überschritten?

  • Welche Schäden sind direkt sturmbedingt?

  • War der Schaden vermeidbar (z. B. Wartungsmängel)?

Schritt 2: Prüfung Versicherungsschutz

  • Ist der Schaden von der Police abgedeckt?

  • Falls Nebengebäude betroffen sind – sind diese eingeschlossen?

Schritt 3: Regulierung & Reparaturfreigabe

  • Versicherung übernimmt die Wiederherstellungskosten, ggf. abzüglich Selbstbehalt.

  • Bei Uneinigkeit wird oft ein Sachverständigenverfahren eingeleitet (auch hier treten wir als Gutachter an).

Vorbeugung: So schützen Sie Ihr Haus vor Sturmschäden

Regelmäßige Wartung

  • Dach & Dachziegel jährlich prüfen lassen
  • Fassadenanschlüsse und Fensterdichtungen kontrollieren
  • Bäume auf Standfestigkeit checken

Vorausschauend sichern

  • Lose Gegenstände im Garten (Trampolin, Gartenmöbel) festzurren oder rechtzeitig einlagern

  • Antennen, Solar- und PV-Anlagen prüfen lassen

Versicherungsvertrag optimieren

  • Nebengebäude explizit mit einschließen

  • Erweiterte Elementarschadenversicherung prüfen

  • Selbstbehalt bewusst wählen

Fazit – Richtig handeln schützt Nerven und Geld

Sturmschäden sind in Deutschland keine Ausnahme, sondern Alltag. Entscheidend ist:

  • Vorher prüfen: Versicherungsschutz und Nebengebäude einschließen

  • Im Ernstfall handeln: Schaden sofort melden, dokumentieren, Notmaßnahmen ergreifen

  • Sachverständige einbeziehen: Wir prüfen, dokumentieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Unser Appell: Warten Sie nicht, bis das Dach fliegt. Lassen Sie Ihre Immobilie vorsorglich prüfen und holen Sie sich Expertenrat ein.

 Nehmen Sie jetzt Kontakt mit dem Bauschadeninstitut auf – wir unterstützen Sie bei der Vorbeugung, Regulierung und Dokumentation von Sturmschäden.

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Visitenkarte Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Michael Masson-Wawer